Verordnungsregeln senken unnötige PPI-Verordnung
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Werden Regeln zur Arzneimittel-Verordnung geändert, können sich erstaunliche Konsequenzen ergeben: Beispielsweise als die staatliche Krankenversicherung des US-Bundesstaates Tennessee erstmals Regeln für die Verordnung von Hemmstoffen der Magensäurebildung („Protonen-Pumpen-Inhibitoren“, PPI) einführte. Viele der zuvor mit PPI behandelte Patienten benötigten anschließend die Wirkstoffe überhaupt nicht mehr [1].
Obwohl die meisten US-Amerikaner privat krankenversichert sind, gibt es ein staatliches Krankenversicherungssystem, das vor allem besonders Bedürftigen als Sozialleistung zur Verfügung steht. Diese Systeme kontrollieren immer wieder, ob die staatlichen Hilfen medizinisch sinnvoll und in welchem Umfang Alternativen möglich sind. Bedingt durch die enorme Häufigkeit von chronischem Reflux und Sodbrennen entstehen durch die nicht gerade preisgünstigen PPIs erhebliche Kosten, die in Tennessee ab 2005 Gegenstand einer Überprüfung waren.
Ausgangspunkt der Studie war zum einen die Erweiterung der möglichen PPI-Wirkstoffe, die von Ärzten verordnet werden durften (vorher nur ein Wirkstoff, anschließend drei). Und zum anderen eine Festlegung der medizinischen Anwendungsbereiche für ihren Einsatz (vorher keine Festlegung). Im wesentlichen dürfen seither PPIs nur noch bei objektivierbaren Erkrankungen von Speiseröhre und Magen eingesetzt werden. Zum Beispiel bei Speiseröhrenentzündung mit durch Spiegelung nachgewiesener Schleimhautschädigung. Die Liste der Indikationen umfasst im wesentlichen jene Anwendungsbereiche, für die PPIs auch in Deutschland zugelassen sind. Bei anschließend rigoroser Anwendung dieser Regelungen bekamen nur noch drei von zehn Patienten weiterhin die Säureblocker verordnet. Alle anderen früheren PPI-Verwender benötigten entweder überhaupt keine Säureblocker oder wurden auf andere Wirkstoffe umgestellt (vor allem aus der Gruppe der H2-Blocker, die die Freisetzung von Magensäure hemmen). Acht Monate nach der Medikamentenumstellung bekamen knapp 20% der umgestellten früheren PPI-Anwender erneut Protonenpumpenblocker verordnet, immerhin 25 Prozent nahmen hingegen weder PPI noch H2-Blocker ein.
Kommentar Sodbrennen-Welt.de
Die Studie belegt, dass eine strenge Anwendung von Verordnungsregeln entsprechend der Arzneimittelzulassung nicht nur erhebliche Kosten sparen kann. Sondern vielen Patienten auch unerwünschte Arzneimittel-Nebenwirkungen erspart (die ja dann besonders sinnlos sind, wenn die Anwendung eines Wirkstoffs medizinisch überhaupt nicht angezeigt ist). Siehe auch unseren Beitrag „Experten fordern: Keine unkritische Dauertherapie mit Protonen-Pumpen-Inhibitoren (PPI)“. Weitaus sinnvoller als die oft sinnlose Daueranwendung von Hemmstoffen der Säurebildung oder -freisetzung ist die Verwendung wirksamer antazider Medikamente zur Säureneutralisation nach Bedarf (beispielsweise Maaloxan®).
- Rainer H. Bubenzer - Gesundheitsberatung Top-Fit-Gesund, 2009.
- Ramser KL, Sprabery LR, Hamann GL, George CM, Will A: Results of an intervention in an academic internal medicine clinic to continue, step-down, or discontinue proton pump inhibitor therapy related to a tennessee medicaid formulary change. J Manag Care Pharm. 2009 May;15(4):344-50 (Kurzfassung).
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