AOK greift ärztliche Therapie-Hoheit an, Sodbrennen-Patienten müssen jetzt Tabletten zählen
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Dünne Luft führt zum Sauerstoffmangel im Gehirn (cerebrale Hypoxie) mit fatalen Auswirkungen, z. B. extremer Verwirrtheit. Das gleiche gilt auch für den Aufenthalt in Elfenbeintürmen, zum Beispiel jenem der Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK). Eine brandaktuelle und für Sodbrennen-Patienten wichtige Konstruktion haben sich jetzt verwirrte(?) Topmanager der AOK ausgedacht: Werden Säureblocker als Arzneimittelkopie (Generika, siehe Kasten) vom Arzt verschrieben, darf der Apotheker Packungen mit verschiedenen Stückzahlen abgeben. Also z. B. eine Packung mit dem Säureblocker Omeprazol mal mit 100, mal mit 98 oder noch anderen Stückzahlen. Und das bei immer gleich lautendem Rezept des Arztes!
Die AOK hat sogar extra ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zusammenfasst: „Die Packungsgrößen-Verordnung schreibt bei Generika keine identische Stückzahl vor. ... Damit steht eindeutig fest: Eine 100er-Packung Omeprazol ist durch eine rabattierte 98er-Packung austauschbar.“ Die AOK geht sogar noch weiter: Auch von der Wirkung her brauchen Generika in Zukunft nicht mehr völlig identisch sein (obwohl sie gerade das per Definition sein sollten). Sie müssen nur „in einigen Wirkungen übereinstimmen“. Im Extremfall könnte ein Apotheker AOK-Kunden mit Sodbrennen also Heilerde abgeben, selbst wenn auf dem Rezept Säureblocker steht. Schließlich, so die Interpretation der Megakasse, lindert ja auch Heilerde Sodbrennen. Für Ärzte ist das eine Katastrophe, weil sie nicht mehr sicher sein können, ob ihre AOK-Patienten überhaupt jene Wirkstoffe in den vorgesehenen Mengen erhalten, die sie aus ärztlicher Sicht einnehmen sollen. Sie erfahren nicht einmal, was an ihre AOK-Patienten überhaupt abgegeben wird. Für Patienten ist der AOK-Wahnsinn noch schlimmer, weil sie sich zukünftig mit ärztlicher und anwaltlicher Hilfe versichern müssen, genau Therapie wirklich zu bekommen, die ihr Arzt individuell für sie angesetzt hat. Und nicht eine von der AOK - per Rechtsgutachten - ausgesuchte Zwangsmaßnahme.
Generika (Einzahl Generikum) sind Arzneimittel, die wirkstoffgleiche Kopien von bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikamenten sind. Von diesen Originalpräparaten dürfen sie sich nur bezüglich enthaltener Hilfsstoffe oder Herstellungstechnologie unterscheiden. Generika sollen den Originalprodukten hinsichtlich der Anwendungsgebiete therapeutisch äquivalent sein, d. h., sie müssen ihnen in Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen. Generika werden zumeist unter dem internationalen Freinamen (INN) des Wirkstoffes mit dem Zusatz des Herstellernamens angeboten. Sie sind in der Regel billiger als das Arzneimittel des Erstanbieters, da keine Forschungskosten anfallen und die Entwicklungskosten für ein Generikum sehr gering sind.
Der Wahnsinn hat natürlich Methode, dient einer primitiven Profitmaximierung! Die AOK macht mit Pharma-Unternehmen seit einigen Jahren sogenannte Rabatt-Verträge. Zum Beispiel dem Hersteller eines Säureblockers. Diese Verträge sehen vor: AOK-Patienten bekommen nicht mehr das auf dem freien Markt günstigste Säureblocker-Generikum, sondern nur noch jenes von diesem einen Hersteller. Dieser räumt dafür einen Preisnachlass ein (Rabatt). Diesen sollte die AOK natürlich als Verringerung der monatlichen Kassenbeiträge an ihre Kunden weitergeben (was jedoch noch nie passiert ist). Damit die AOK mit Hilfe dieser - von der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erfundenen - Rabattverträge noch mehr Augenwischerei („Wie sparen noch mehr Geld für Sie!“) betreiben kann, werden jetzt einfach die Stückzahlen von Arzneimittel-Packungen und damit ihr Preis gesenkt. Dass Patienten dann - im besten Fall - häufiger neue Packungen benötigen, taucht in dem statistischen Lügengeflecht später nicht auf (oder zumindest an ganzer Stelle, z. B. so „Sodbrennen-Epidemie: Patienten benötigen immer häufiger Säureblocker“). Die von der AOK gewünschte maximale Einsparung durch die Rabattverträge wendet sich damit gegen die eigenen Versicherten.
Kommentar Sodbrennen-Welt.de
Für Patienten gibt es nur zwei Tipps: 1. Berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse nicht nur z. B. die Ergebnisse der Stiftung Warentest (siehe Links unten), sondern sprechen Sie auch mit Ihrem Arzt über die für Sie und Ihre Familie am besten geeignete Versicherung. 2. Sind Sie AOK-Patient, sollten Sie Ihrem Arzt zukünftig immer zurückmelden, welches Präparat von welchem Hersteller Sie in der Apotheke bekommen haben. Geben Sie dabei auch die tatsächlich pro Packung vorhandene Stückzahl bei Tabletten, Menge in Milliliter bei Tropfen, Gramm bei Salben usw. an.
- Rainer H. Bubenzer - Gesundheitsberatung Top-Fit-Gesund, 2009.
- Pressemitteilung AOK (1.9.2009), einschl. Gutachten: „Neue Rechtsgutachten bestätigen: Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel zulässig“.
- Pressemitteilung Branchenverband Pro Generika (Sept. 2009): Zahl des Monats - 100 = 98 = 60 = 56.
- Stiftung Warentest (19.5.2009): Gesetzliche Krankenkassen - Mehr als 100 Kassen im Test.

