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Arzneiverordnungs-Report: Massive ärztliche Verordnungsfehler, chronische Geld-Verschwendung

Arzneiverordnungs-Report

Jahr für Jahr sorgt der Arzneiverordnungs-Report [1] für viel Aufsehen, weil er auf besondere Fehlentwicklungen bei der Arzneimittel-Verwendung aufmerksam macht. So auch Mitte 2010, als die Verfasser des Report zusammengefasst „einen ungebremsten Aufwärtstrend der Arzneimittelausgaben“ feststellten. Anders als oft angenommen, liegt dies aber nicht allein an den üblichen Verdächtigen – zum Beispiel den oft maßlos überteuerten Krebsmitteln. Nein, auch im Bereich der Magenmittel kritisieren die Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports den ungebremsten Anstieg der Verordnungszahlen für Mittel zur Bekämpfung von Magengeschwüren und Refluxkrankheit. Und zwar schon seit Jahren [2]. So wenig die zunehmende Verordnung dieser Mittel aus fachlich-medizinischer Sicht nachvollziehbar ist, bemühen sich die Autoren dennoch um eine halbwegs rationale Erklärung dieser milliardenschweren Fehlentwicklung.

Sie schreiben: Die „bedeutsamste Gruppe der Magen-Darm-Mittel sind mit großem Abstand vor allen anderen Präparategruppen nach wie vor die Protonenpumpenhemmer. [...] Die Verordnungen von Protonenpumpeninhibitoren haben sich in den letzten 10 Jahren um das mehr als Sechsfache erhöht. Ihre Haupteinsatzgebiete sind Refluxkrankheit und Magen-Duodenal-Ulkus. Vermutlich werden Protonenpumpeninhibitoren in Ermangelung anderer therapeutischer Konzepte auch bei dem sehr häufigen Reizmagen-Syndrom eingesetzt, obgleich für diese Indikation die wissenschaftliche Evidenz nahezu fehlt. [...] Antacida sind als rezeptfreie Ulkustherapeutika praktisch bedeutungslos für die ärztliche Verordnung geworden. [...] Auf Ulkustherapeutika entfallen mit 1058 Mio. € (2008:1139 Mio. €) mehr als drei Viertel des Umsatzes der Magen-Darm-Mittel.

Als Magen-Darm-Mittel werden verschiedene Arzneimittelgruppen zur Behandlung von Krankheiten des Gastrointestinaltrakts zusammengefasst. Das weitaus größte Verordnungsvolumen nach definierten Tagesdosen (DDD) entfällt wieder auf die Protonenpumpenhemmer, mit deutlichem Abstand gefolgt von [anderen Präparategruppen]. Das Verordnungsvolumen der Protonenpumpeninhibitoren hat auch 2009 weiter linear zugenommen.“ Und dies, obwohl alle Fachgesellschaften zustimmen, dass „die Inzidenz des H. pylori induzierten Ulkus [...] kontinuierlich zurückgeht. Dies ist wahrscheinlich auf den steigenden Prozentsatz nicht infizierter Personen aufgrund des gestiegenen Hygienestandards in den Industrienationen zurückzuführen. Dennoch ist seit 2000 die Verordnung von Ulkustherapeutika von 586 Mio. Tagesdosen auf 2,1 Mrd. € im Jahr 2009 angestiegen.

Verordnungen von Ulkusmitteln 2000-2009. Gesamtverordnungen nach definierten Tagesdosen (DDD).

Verordnungen von Ulkusmitteln 2000-2009. Gesamtverordnungen nach definierten Tagesdosen (DDD).

Eine mögliche Erklärung dieser widersinnigen ärztlichen Verschreibungen könnte aus Sicht der Autoren sein: „Vermutlich werden Protonenpumpenhemmer [(PPI)], in Ermangelung anderer Medikamente, bei dem sehr häufigen Krankheitsbild des Reizmagensyndroms („funktionelle Dyspepsie“) eingesetzt. Ferner werden Protonenpumpenhemmer, vielleicht auch zu unkritisch, zur Prophylaxe von gastrointestinalen Arzneimittelnebenwirkungen, insbesondere bei nichtsteroidalen Antiphlogistika, eingesetzt.“ Hinsichtlich möglicher Kosteneinsparungen ist es aus Sicht der Report-Autoren besonders ärgerlich, dass kaum ein Wechsel auf wirkungsgleiche, aber kostengünstigere PPI-Generika stattgefunden hat. Im Gegenteil: „Warum gerade teure Generika (Omep, Omeprazol-ratiopharm) und sogar das Originalpräparat Antra Zuwachsraten verzeichnen, ist nicht nachvollziehbar. Möglicherweise verbergen sich dahinter Rabattverträge, die jedoch der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht werden.

Kommentar Sodbrennen-Welt.de
Der intensive Einsatz von Protonenpumpenhemmern durch Ärzte reflektiert die Wirksamkeit dieser Wirkstoffe bei der Ulkuskrankheit und der Refluxkrankheit. Oder auch bei der Prävention und Therapie von säurebedingten Schleimhautschäden, wie sie bei der Einnahme vieler Rheuma- und Schmerzmittel drohen. Die nur geringen Nebenwirkungen und die hohe Anwendungs-Sicherheit (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch) wird auch durch die Aufhebung der Rezeptpflicht für einige PPIs durch unsere Arzneimittel-Zulassungsbehörde BfArM dokumentiert. Ein Beispiel ist der PPI Omeprazol (z. B. Omeloxan®), der heute in jeder Apotheke freiverkäuflich erhältlich ist.

Der ungebrochene Anstieg der ärztlichen PPI-Verordnungen ist nicht mit der geringen Zunahme der Refluxkrankheit bei uns erklärbar (bei gleichzeitigem Rückgang von Magen- und Zwölffingerdarm-Geschwüren durch Helicobacter pylori). Sondern nur damit, dass Ärzte die Mittel aus anderen Gründen verordnen. Vermutlich zur Behandlung von Reizmagen und anderen Befindlichkeits-Störungen, bei denen eine Säureblockade mittels PPIs keine schlüssig nachgewiesene Wirkung entfaltet. Für die wissenschaftlich begründete Medizin ist dies eine Bankrott-Erklärung: Nur weil das Reizmagen-Syndrom gut auf Placebo-Behandlung anspricht, sollten Ärzte PPIs nicht hunderttausendfach als Scheinmedikament verordnen. Selbst wenn sie, entsprechend der Waschmittel-Werbung, glauben, dass PPIs kraftvoll jede Krankheit besiegen könnten.

Für Menschen, die tatsächlich unter einer Refluxkrankheit mit belastenden Beschwerden wie Sodbrennen, saurem Aufstoßen oder Schlafstörungen [3] leiden, sind PPIs keine „Beruhigungsmittel“ wie für Ärzte oder „Scheinmedikamente“ wie für Reizmagen-Patienten. Sie könnten vielmehr Teil eines wirkungsvollen Therapiekonzeptes gegen Sodbrennen sein, zu dem wirksame Mittel zur chemischen Neutralisation der Magensäure, sogenannte Antazida (z. B. Maaloxan®), genauso gehören wie Änderungen der Lebens- und Ernährungsweise. Doch wie kann ein Arzt, der PPIs an Menschen mit Reizmagen verordnet, der PPIs bei 30% bis weit über 50% der Patienten nicht leitliniengetreu einsetzt [2], einem Patienten mit Refluxkrankheit ernsthaft helfen? Und so bleibt Betroffenen oftmals nur der Gang in die Apotheke, um selbständig und eigenverantwortlich Wirkstoffe gegen Sodbrennen – PPIs und/oder Antazida – zu erwerben. Und sie, anders als bei ärztlicher Verordnung, bei einer dafür zugelassenen Indikation (Refluxkrankheit), sinnvoll, in notwendigen Mengen und bei Bedarf einzusetzen. Genau dies ist – aus Sicht einiger kritischer Experten – auch die Lösung für irrationale PPI-Verordnung durch Ärzte [4].

Autor
Quellen
  1. Schwabe U, Paffrath D: Arzneiverordnungs-Report 2010. Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, 2010.
  2. Batuwitage BT, Kingham JG, Morgan NE, Bartlett RL: Inappropriate prescribing of proton pump inhibitors in primary care. Postgrad Med J. 2007 Jan;83(975):66-8 (Medline).
  3. Bubenzer RH: Oftmals übersehen – Wenn Sodbrennen den Schlaf raubt. Sodbrennen-Welt.de. Berlin, Dezember 2003 (Volltext).
  4. Bubenzer RH: Zunahme von PPI-Rezepten nicht durch Ärzte-Aufklärung zu stoppen. Sodbrennen-Welt.de. Berlin, Juli 2010 (Volltext).

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